Ungefähr Fiqih Jinayat
Diese Android-Anwendung ist eine Erklärung der Absicht von Fiqh Jinayat von Ahmad Sarwat, Lc. MA. Im PDF-Format.
Die Bedeutung des Wortes Jinayah in der Sprache ist adz-dzanbu, was Sünde bedeutet, und auch al-jarm, was Verbrechen oder Verbrechen bedeutet.
Die Pluralform von Jinayah ist Jinayat. So wird Jinayat oft mit Jinayah ausgesprochen, was die gleiche Bedeutung hat, nur im Zusammenhang mit der Erwähnung im Singular oder Plural.
In der Zwischenzeit wird Jinayah von Al-Jurjani (w 816 H) in seinem Buch At-Ta'rifat wie folgt definiert:
Alle Handlungen, die verboten sind und sich auf Dharar beziehen, entweder für sich selbst oder für andere.
Ein wichtiger hervorzuhebender Punkt aus dem obigen Verständnis ist, dass Jinayat eine Dharar-Aktion ist, nämlich die Gefährdung oder Schädigung anderer Menschen. Und dieser Dharar könnte in Form von Dharar am Körper, Eigentum oder anderen schädlichen Handlungen am Opfer erfolgen.
Al-Hashkafi (gest. 1088 H), einer der Gelehrten der Al-Hanafiyah-Denkschule, definiert Jinayah in seinem Buch Ad-Dur Al-Mukhtar wie folgt:
Handlungen, die mit Reichtum und Seele verboten sind.
Hoffentlich kann der materielle Inhalt dieser Anwendung für die Selbstprüfung und bessere Verbesserung im Alltag nützlich sein.
Bitte geben Sie uns Bewertungen und Input für die Entwicklung dieser Anwendung, geben Sie eine 5-Sterne-Bewertung, um uns bei der Entwicklung anderer nützlicher Anwendungen zu ermutigen.
Fröhliches Lesen.
Haftungsausschluss :
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Die Bedeutung des Wortes Jinayah in der Sprache ist adz-dzanbu, was Sünde bedeutet, und auch al-jarm, was Verbrechen oder Verbrechen bedeutet.
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In der Zwischenzeit wird Jinayah von Al-Jurjani (w 816 H) in seinem Buch At-Ta'rifat wie folgt definiert:
Alle Handlungen, die verboten sind und sich auf Dharar beziehen, entweder für sich selbst oder für andere.
Ein wichtiger hervorzuhebender Punkt aus dem obigen Verständnis ist, dass Jinayat eine Dharar-Aktion ist, nämlich die Gefährdung oder Schädigung anderer Menschen. Und dieser Dharar könnte in Form von Dharar am Körper, Eigentum oder anderen schädlichen Handlungen am Opfer erfolgen.
Al-Hashkafi (gest. 1088 H), einer der Gelehrten der Al-Hanafiyah-Denkschule, definiert Jinayah in seinem Buch Ad-Dur Al-Mukhtar wie folgt:
Handlungen, die mit Reichtum und Seele verboten sind.
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