Ungefähr Problem Bagi Waris Suami Istri
Diese Android-Anwendung ist eine Erklärung über den Zweck von Problemen bei der Vererbung von Ehemann und Ehefrau von Aini Aryani, Lc. Im PDF-Format.
Probleme bei der Vererbung von Ehemann und Ehefrau
Bestimmungen des Al-Quran-Erbes von Ehemann und Ehefrau
Das Problem des Eigentumsverhältnisses zwischen Mann und Frau bleibt bestehen, bis der Tod eintritt, nämlich das Problem des Erbrechts.
1. Ehemann starb
Stirbt der Ehemann und hinterlässt seine Frau, dann wird die Ehefrau die Erbin ihres Mannes. Die Frau erhält einen bestimmten Wert vom Vermögen ihres Mannes, manchmal 1/8 Teil, kann aber auch ¼ Teil bekommen. Je nachdem, ob der Verstorbene Erben oder Erben hatte, das heißt
- Junge
- Mädchen
- Enkel (aus der Linie der Söhne)
- Enkelin (aus dem Stamm der Töchter)
Wird die Existenz eines der fernen Erben dort bestätigt, wo er auch das Erbe erhält, so betragen die Rechte der Ehefrau nur 1/8 des Anteils. Wenn der Verstorbene andererseits keine der oben genannten Erbschaften hat, erhält die Ehefrau einen größeren Anteil, nämlich ¼ Teil.
All dies wurde direkt zu einem Dekret von Allah SWT, wie es in Al-Quran Al-Karim im folgenden Vers heißt:
„Und sie bekommen 1/4 von dem, was Sie hinterlassen, wenn Sie keine Kinder haben. Wenn Sie Kinder haben, dann bekommen die Ehefrauen ein Achtel des Vermögens, das Sie hinterlassen, nachdem Sie Ihren Willen erfüllt haben oder (und) nachdem Sie Ihre bezahlt haben Schulden (QS. An-Nisa': 12)
Hoffentlich kann der materielle Inhalt dieser Anwendung für die Selbstprüfung und bessere Verbesserung im Alltag nützlich sein.
Bitte geben Sie uns Bewertungen und Input für die Entwicklung dieser Anwendung, geben Sie eine 5-Sterne-Bewertung, um uns bei der Entwicklung anderer nützlicher Anwendungen zu ermutigen.
Fröhliches Lesen.
Haftungsausschluss :
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Probleme bei der Vererbung von Ehemann und Ehefrau
Bestimmungen des Al-Quran-Erbes von Ehemann und Ehefrau
Das Problem des Eigentumsverhältnisses zwischen Mann und Frau bleibt bestehen, bis der Tod eintritt, nämlich das Problem des Erbrechts.
1. Ehemann starb
Stirbt der Ehemann und hinterlässt seine Frau, dann wird die Ehefrau die Erbin ihres Mannes. Die Frau erhält einen bestimmten Wert vom Vermögen ihres Mannes, manchmal 1/8 Teil, kann aber auch ¼ Teil bekommen. Je nachdem, ob der Verstorbene Erben oder Erben hatte, das heißt
- Junge
- Mädchen
- Enkel (aus der Linie der Söhne)
- Enkelin (aus dem Stamm der Töchter)
Wird die Existenz eines der fernen Erben dort bestätigt, wo er auch das Erbe erhält, so betragen die Rechte der Ehefrau nur 1/8 des Anteils. Wenn der Verstorbene andererseits keine der oben genannten Erbschaften hat, erhält die Ehefrau einen größeren Anteil, nämlich ¼ Teil.
All dies wurde direkt zu einem Dekret von Allah SWT, wie es in Al-Quran Al-Karim im folgenden Vers heißt:
„Und sie bekommen 1/4 von dem, was Sie hinterlassen, wenn Sie keine Kinder haben. Wenn Sie Kinder haben, dann bekommen die Ehefrauen ein Achtel des Vermögens, das Sie hinterlassen, nachdem Sie Ihren Willen erfüllt haben oder (und) nachdem Sie Ihre bezahlt haben Schulden (QS. An-Nisa': 12)
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