Ungefähr Gono-Gini, Antara Adat Syariat
Diese Android-Anwendung ist Gono-Gini, zwischen Zoll, Scharia und Gesetzen. Im PDF-Format.
Autor: Ahmad Zarkasih, Lc.
Gono-Gini zwischen Adat und Scharia
Gono-gini ist ein Begriff, der in der javanischen Kultur und ihrer Umgebung bekannt ist, um sich auf Vermögenswerte zu beziehen, die Ehemann und Ehefrau in der Ehe gemeinsam besitzen.
Also das von einem der Ehegatten produzierte Vermögen; ob die Ehefrau oder der Ehemann, während ihrer Ehe ist das Eigentum gemeinsames Eigentum. Gemeint ist damit das Gono-Gini-Vermögen oder auch gemeinhin als Gemeinschaftsvermögen bezeichnet.
Kommt es daher zu einer Trennung zwischen den beiden, sei es eine Trennung auf Lebenszeit oder auch eine Trennung auf Tod, muss das vorhandene Vermögen zunächst halbiert werden; weil das Grundstück gemeinschaftliches Eigentum ist. Wenn es also nicht mehr zusammengehört, kehrt das Eigentum an Vermögenswerten an jeden Einzelnen zurück.
Wenn sich beispielsweise ein Ehemann von seiner Frau scheiden lässt, darf der Ehemann keinen Besitz nehmen, den er als sein Eigentum ansieht, da er auf seine eigenen Bemühungen zurückzuführen ist. Er musste es 50 zu 50 teilen, um die Ration seiner Frau zu geben.
Ebenso, wenn ein Partner stirbt. Das hinterlassene Vermögen kann nicht direkt als Erbe verwendet werden, das dann an die Erben weitergegeben wird. Das Vermögen muss zur Hälfte, nämlich zu 50 %, dem Ehegatten zufallen, der als gemeinsames Vermögen lebt. Und der Rest wird dann als Erbe verwendet, das an die bestehenden Erben verteilt wird.
Hoffentlich kann diese Anwendung nützlich sein und jederzeit, jederzeit und überall zu einem treuen Freund im Lernprozess werden, ohne online sein zu müssen.
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Danke schön.
Fröhliches Lesen.
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Autor: Ahmad Zarkasih, Lc.
Gono-Gini zwischen Adat und Scharia
Gono-gini ist ein Begriff, der in der javanischen Kultur und ihrer Umgebung bekannt ist, um sich auf Vermögenswerte zu beziehen, die Ehemann und Ehefrau in der Ehe gemeinsam besitzen.
Also das von einem der Ehegatten produzierte Vermögen; ob die Ehefrau oder der Ehemann, während ihrer Ehe ist das Eigentum gemeinsames Eigentum. Gemeint ist damit das Gono-Gini-Vermögen oder auch gemeinhin als Gemeinschaftsvermögen bezeichnet.
Kommt es daher zu einer Trennung zwischen den beiden, sei es eine Trennung auf Lebenszeit oder auch eine Trennung auf Tod, muss das vorhandene Vermögen zunächst halbiert werden; weil das Grundstück gemeinschaftliches Eigentum ist. Wenn es also nicht mehr zusammengehört, kehrt das Eigentum an Vermögenswerten an jeden Einzelnen zurück.
Wenn sich beispielsweise ein Ehemann von seiner Frau scheiden lässt, darf der Ehemann keinen Besitz nehmen, den er als sein Eigentum ansieht, da er auf seine eigenen Bemühungen zurückzuführen ist. Er musste es 50 zu 50 teilen, um die Ration seiner Frau zu geben.
Ebenso, wenn ein Partner stirbt. Das hinterlassene Vermögen kann nicht direkt als Erbe verwendet werden, das dann an die Erben weitergegeben wird. Das Vermögen muss zur Hälfte, nämlich zu 50 %, dem Ehegatten zufallen, der als gemeinsames Vermögen lebt. Und der Rest wird dann als Erbe verwendet, das an die bestehenden Erben verteilt wird.
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