Ungefähr Tafsir Ahkam An-Nisa’ Harta
Diese Android-Anwendung ist eine Erklärung der Ahkam QS Tafsir-Linie. An-Nisa' 5-6 (Hajr Harta) von Isnan Ansory. Im PDF-Format.
Sprachlich kommt das Wort hajr aus dem Arabischen, hajaro – yahjuru – hajron, was soviel bedeutet wie verlassen (at-tarku), abwenden (al-i’rodh), durchtrennen (al-qoth’u) und halten (al-man’u) .
Was die Scharia-Begriffe betrifft, so hat das Wort Hajr keine besondere Bedeutung außer der Bedeutung der Sprache, es sei denn, es wird ein bestimmtes Wort bestätigt (auf das man sich stützt). Daher hat der Begriff Hajr im islamischen Recht je nach Neigung unterschiedliche Bedeutungen.
Und insbesondere, wenn das Wort Hajr auf Vermögenswerten basiert, dann besteht die Absicht darin, Vermögenswerte, die bestimmten Parteien gehören, zurückzuhalten, damit sie aus einem bestimmten Grund nicht verwendet werden können. Die Partei, die das Eigentum besitzt, wird Hajir genannt und die Partei, deren Eigentum gehalten wird, wird al-mahjur 'alaihi genannt.
In al-Mausu'ah al-Fiqhiyyah al-Kuwaitiyyah wird der Begriff Hajr-Eigentum wie folgt definiert:
Unterlassen Sie die Nutzung des Eigentums des Eigentümers (mahjur 'alaihi), unabhängig davon, ob die Inhaftierung zugunsten der anderen Partei oder zugunsten des Eigentümers des Eigentums selbst (al-mahjur 'alihi) erfolgt.
Hoffentlich kann der materielle Inhalt dieser Anwendung für die Selbstprüfung und bessere Verbesserung im Alltag nützlich sein.
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Fröhliches Lesen.
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Sprachlich kommt das Wort hajr aus dem Arabischen, hajaro – yahjuru – hajron, was soviel bedeutet wie verlassen (at-tarku), abwenden (al-i’rodh), durchtrennen (al-qoth’u) und halten (al-man’u) .
Was die Scharia-Begriffe betrifft, so hat das Wort Hajr keine besondere Bedeutung außer der Bedeutung der Sprache, es sei denn, es wird ein bestimmtes Wort bestätigt (auf das man sich stützt). Daher hat der Begriff Hajr im islamischen Recht je nach Neigung unterschiedliche Bedeutungen.
Und insbesondere, wenn das Wort Hajr auf Vermögenswerten basiert, dann besteht die Absicht darin, Vermögenswerte, die bestimmten Parteien gehören, zurückzuhalten, damit sie aus einem bestimmten Grund nicht verwendet werden können. Die Partei, die das Eigentum besitzt, wird Hajir genannt und die Partei, deren Eigentum gehalten wird, wird al-mahjur 'alaihi genannt.
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Unterlassen Sie die Nutzung des Eigentums des Eigentümers (mahjur 'alaihi), unabhängig davon, ob die Inhaftierung zugunsten der anderen Partei oder zugunsten des Eigentümers des Eigentums selbst (al-mahjur 'alihi) erfolgt.
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