Bevor wir beginnen, die Einzelheiten der rechtswissenschaftlichen Entscheidungen in Bezug auf das Nachholen von Gebeten zu erwähnen; Es muss beachtet werden, dass die Entscheidung über das Nachholen versäumter Pflichtgebete für denjenigen verbindlich ist, für den das Gebet obligatorisch ist, und dies ist nach den vier Rechtsschulen ohne Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen, ob das versäumte Gebet absichtlich war, unaufmerksam oder vergesslich, die menstruierende Frau, Wochenbettgeburten, Ohnmachtsanfälle, Wahnsinn oder Unglauben sind davon ausgenommen, oder der Verlust der beiden Puristen, so manche Juristen.
Ausklappen