Ungefähr يومية الحزب الراتب
Die Anwendung schätzt die reine marokkanische Privatsphäre, die dafür bekannt ist, täglich zwei Parteien aus dem Heiligen Koran in allen Moscheen des Königreichs Marokko zu lesen, und kann eine Erweiterung in anderen Ländern haben
Morgenparty nach jedem Morgengebet
Abendparty nach jedem Maghrib-Gebet
Die Anwendung passt die Reihenfolge der Nummern und Details der Morgen- und Abendpartys sofort und automatisch entsprechend der Auswahl an.
Die Anwendung passt auch die in allen Moscheen im Königreich Marokko geltenden Lesemethoden an
Die Methode des Scheichs: der Abschluss des Korans jeden Sonntag in 35 Tagen Diese Methode ist gekennzeichnet durch das Rezitieren der Sure Al-Kahf jeden Donnerstagabend und die folgenden Suren jeden Freitagmorgen: Ja, Al-Dukhan, Al-Waqi'ah , Al-Malik, Al-Insan und Al-Borj
Die Methode des Mondmonats: Der Abschluss des Korans höchstens alle 30 Tage, entsprechend den Tagen des Mondmonats
Der Antrag enthält die vollständigen Einzelheiten der morgendlichen und abendlichen Partys, die in den Moscheen rezitiert werden (Sure Nr. Vers Beginn der Partys und ebenso der Beginn der Partyseite im in Marokko geltenden Heiligen Koran Muhammadi).
Morgenparty nach jedem Morgengebet
Abendparty nach jedem Maghrib-Gebet
Die Anwendung passt die Reihenfolge der Nummern und Details der Morgen- und Abendpartys sofort und automatisch entsprechend der Auswahl an.
Die Anwendung passt auch die in allen Moscheen im Königreich Marokko geltenden Lesemethoden an
Die Methode des Scheichs: der Abschluss des Korans jeden Sonntag in 35 Tagen Diese Methode ist gekennzeichnet durch das Rezitieren der Sure Al-Kahf jeden Donnerstagabend und die folgenden Suren jeden Freitagmorgen: Ja, Al-Dukhan, Al-Waqi'ah , Al-Malik, Al-Insan und Al-Borj
Die Methode des Mondmonats: Der Abschluss des Korans höchstens alle 30 Tage, entsprechend den Tagen des Mondmonats
Der Antrag enthält die vollständigen Einzelheiten der morgendlichen und abendlichen Partys, die in den Moscheen rezitiert werden (Sure Nr. Vers Beginn der Partys und ebenso der Beginn der Partyseite im in Marokko geltenden Heiligen Koran Muhammadi).
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